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Bekämpfung von Geldwäsche
1. MANDAPLAY wird von der Lotterie- und Spielbehörde (LGA) lizenziert und reguliert, um gemäß den Remote Gaming Regulations von 2004 Online-Casinospiele im Internet anbieten zu können. Durch die Lizenzbedingungen der LGA ist MANDAPLAY verpflichtet, zur Prävention gegen Missbrauch seiner Systeme für Geldwäsche, die Finananzierung von Terrorismus oder andere kriminelle Aktivitäten angemessene Maßnahmen zu ergreifen. MANDAPLAY ist deshalb verpflichtet, die Bestimmungen des maltesischen Rechtssystems und vor allem des Gesetzes zur Prävention von Geldwäsche (Prevention of Money Laundering Acts, Chapter 373 des maltesischen Gesetzes), der Regulierung zur Prävention von Geldwäsche und der Finanzierung von Terrorismus vom 31. Juli 2008 (Prevention of Money Laundering and Funding of Terrorism Regulations, 2008, legal notice 188 des maltesischen Gesetzes) und jegliche von den maßgeblichen Behörden veröffentlichten Vorschriften zu befolgen.
2. MANDAPLAY ist verpflichtet, die Prävention von Geldwäsche ständig im Auge zu behalten und die Finanzierung von Terrorismus zu bekämpfen, um seinen Ruf sowie rechtlich und regulatorische Risiken zu minimieren und zu kontrollieren. Zu seinen sozialen Verpflichtungen gehört auch die Prävention von schweren Verbrechen und der Schutz seiner Systeme vor letztgenannten.
3. MANDAPLAY ist bestrebt, im Bereich Geldwäsche und Finanzierung von Terrorismus ständig auf dem neusten nationalen und internationalen Standt zu sein. Es verpflichtet sich, die Organisation und seinen Betrieb jederzeit zu schützen und seinen Ruf nicht mit Geldwäsche, der Finanzierung von Terrorismus und anderen kriminellen Aktivitäten zu beschmutzen.
4. Um den Anforderungen des Gesetzes zur Prävention von Geldwäsche, den Bestimmungen und Vorschriften zu entsprechen, muss MANDAPLAY mindestens:
(i) einen leitenden Angestellten einsetzen, der den Posten als Money Laundering Reporting Officer (MLRO) besetzt, in dessen Verantwortung die gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften liegen.
(ii) angemessene Schritte zu unternehmen, um alle Personen zu identifizieren, die seinen Dienst nutzen. Diesen Zweck erfüllt die Spielerregistration, wie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen [provide link to general T&Cs here] erklärt, die durchgeführt werden muss, bevor ein Spielerkonto eröffnet werden kann.
(iii) eine gesicherte Onlineliste mit allen registrierten Spielern.
(iv) die Identitäts- und Transaktionsdokumente, wie dies in den rechtlichen Bestimmungen und Vorschriften verlangt wird, aufbewahren.
(v) die verantwortlichen Mitarbeiter fortlaufend schulen, damit sie sich ihrer persönlichen Verantwortung und des Ablaufs der Spieleridentifikation bewusst sind, die Spieleraktivitäten überwachen, dokumentieren und jegliche ungewohnte und verdächtige Transaktion melden können.
(vi) sicherstellen, dass diese Richtlinien weiter entwickelt und entsprechend der gesetzlichen und regulatorischen Verpflichtungen und den Ratschlägen der verantwortlichen Behörden eingehalten wird.
(vii) besonders aufmerksam und im größtmöglichen Ausmaß den Hintergrund und den Zweck jeder komplexen oder großen Transaktion und jeglicher Transaktion, die durch ihre Natur möglicherweise mit Geldwäsche oder der Finanzierung von Terrorismus in Verbindung steht, zu überprüfen.
(viii) einen Verdacht auf oder Kenntnis von Geldwäsche oder Finanzierung von Terrorismus der LGA und wenn nötig der Financial Intelligence Analysis Unit (FIAU), der gesetzlich festgelegten maltesischen Regierungsbehörde für Erfassung, Zusammentragen, Bearbeitung, Analyse und Verbreitung von Informationen mit dem Ziel, Geldwäsche und die Finanzierung von Terrorismus zu verhindern, zu melden.
(ix) mit allen verantwortlichen administrativen, vollziehenden und juristischen Behörde zusammenzuarbeiten mit dem Ziel, kriminellen Aktivitäten vorzubeugen und sie aufzudecken.
5. Zudem darf MANDAPLAY:
(i) Keine anonymen Konten oder Konten auf fiktive Namen, bei denen der richtige Nutzer nicht bekannt ist, akzeptieren.
(ii) Kein Bargeld von Spielern annehmen. Spieler dürfen ausschließlich mit folgenden Zahlungsarten einzahlen: Kredit- und Debitkarten, elektronische Überweisungen, Überweisungen, Schecks und weitere von der LGA bewilligte Zahlungsarten.
(iii) Keine Spieler unter achtzehn (18) Jahren registrieren.
(iv) Nicht mehr als ein einziges Konto auf den Namen einer einzelnen Person eröffnen. Multikonten sind streng verboten.
(v) Zahlungen von Gewinnen oder Rückvergütungen nicht auf die gleiche Weise durchführen, wie auf die, auf der sie herkamen.
(vi) Keine Wetten akzeptieren, bevor ein Benutzerkonto auf den Namen des Spielers erstellt wurde, auf dem sich genug Geld befindet, um den Einsatz abzudecken.
(vii) Keine Wetten akzeptieren, bevor die benötigten Gelder für den Einsatz auf genehmigte Weise bereitgestellt wurden.
(viii) Keine Spieler von unseriösen Gerichtsbarkeiten akzeptieren.
(ix) Keine Auszahlungen im Wert von über Zweitausenddreihundert Euro (2.300€) aus einem Benutzerkonto für einen Spieler vornehmen, bevor die Identität, das Alter und der Wohnort des Spielers überprüft wurden.
(x) Wenn während dreißig Monaten auf einem Benutzerkonto keine Transaktion verzeichnet wurde, das Benutzerkonto zu schließen und das Guthaben auf das Konto des Spielers zu überweisen oder, wenn der Spieler nicht zufriedenstellend ausgemacht werden kann, an die maltesische Lotterie- und Spielbehörde.
(xi) Wenn es nötig erscheint, die Kreditwürdigkeit eines Spielers über Dritte, die bereits zuvor Informationen über den Spieler geliefert haben, zu prüfen.
(xii) Eine Person nicht zu registrieren, wenn MANDAPLAY bemerkt, dass sie bei der Angabe von Informationen nicht die gebührende Sorgfalt walten lassen und falsche Angaben gemacht hat. Wurde eine solche Person bereits registriert, muss MANDAPLAY die Anmeldung dieser Person als Spieler bei dem Unternehmen umgehend zu annullieren.